Schwangerschaftsabbrüche
Die Betrachtung der Schwangerschaftsabbrüche erfolgt erst ab dem Jahr 1996, weil zum 1. Januar 1996 durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz das Recht zum Schwangerschaftsabbruch bundeseinheitlich neu geregelt und die Statistik damit auf eine neue Erhebungsbasis gestellt wurde. Somit sind Vergleiche zu den davorliegenden Jahren nicht sinnvoll.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche liegt zurzeit bei rund 110.000 Abbrüchen pro Jahr, das sind etwas mehr als 70 je 10.000 Frauen zwischen 15 und 44 Jahren bzw. rund 1.600 Abbrüche je 10.000 Lebend- und Totgeborene. Damit zeigt sich seit Beginn dieses Jahrtausends ein leicht sinkender Trend in den absoluten Zahlen und in den Abbrüchen bezogen auf die Lebend- und Totgeborenen.
Rund 40 % der Frauen, die 2010 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, hatten noch kein Kind geboren, vor allem waren dies Frauen zwischen 20 und 25 sowie 25 und 30 Jahren.
Die Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen liegt in Ostdeutschland noch deutlich höher als in Westdeutschland, obwohl ein nahezu kontinuierlicher Rückgang zu beobachten ist.
