Ehelösungen
Im Jahr 2010 bestanden in Deutschland 17,5 Millionen Ehen. Die Zahl der bestehenden Ehen verringert sich seit den 1970er Jahren kontinuierlich. Dies ist auf den Überschuss der Ehelösungen (Ehelösung durch Tod, Ehescheidungen, Nichtigkeitserklärungen) über die Eheschließungen zurückzuführen. Im Durchschnitt der letzten Jahre überstieg die Zahl der Ehelösungen die der Eheschließungen um 150 Tausend. Fast zwei Drittel aller Ehelösungen sind auf den Tod eines Partners zurückzuführen, etwa ein Drittel endet durch Scheidung.
Im Trend ist die Scheidungsneigung seit den 1970er Jahren bis in die ersten Jahre dieses Jahrhunderts angestiegen. Bestünde das Scheidungsniveau des Jahres 2010 über weitere 25 Jahre fort, dann würden etwa 39 % aller Ehen durch Scheidung getrennt werden. Die höchste Scheidungsneigung bestand in den Jahren 2003 und 2004 mit über 42 %. Unterbrochen wurde der Trend im früheren Bundesgebiet in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre mit der Umstellung des Scheidungsrechts und einem seither vorgeschriebenen Trennungsjahr. Mit der Übertragung dieses Scheidungsrechts auf die neuen Bundesländer kam es auch dort zu einem kurzzeitigen Scheidungstief. Der nachfolgende Anstieg ließ die Scheidungshäufigkeit fast das westdeutsche Niveau erreichen. In den letzten Jahren hat sich das Scheidungsniveau in Westdeutschland stabilisiert, im Osten ist es wieder leicht gesunken.
In der Betrachtung nach Heiratsjahrgängen zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Scheidungsneigung. Während bei den Heiratsjahrgängen aus Mitte der 1960er Jahre ein Fünftel und bei denen aus Mitte der 1970er Jahre ein Viertel nach 25 Ehejahren geschieden war, liegt dieser Anteil bei den Heiratsjahrgängen aus Mitte der 1980er Jahre bereits bei mehr als einem Drittel. Für die jüngeren Heiratskohorten ist nach den gegenwärtigen Trends noch ein weiterer Anstieg des Anteils geschiedener Ehen zu erwarten.
